Ein Rücksiegel, oder das sogenannte Gegensiegel, contrasigillum bezeichnet einen weiteren Siegelstempel auf der Rückseite des großen Siegels.1 Es tritt zunächst im Herrschaftlichen Bereich der Kaiser- und Königssiegel auf2 und wurde seit dem 13. Jahrhundert auch von Städten praktiziert.3 Grund war in jedem Fall eine erhöhte Rechtsicherheit. Man wollte mit dem Gegensiegel sicher zeigen, dass keine Siegelfälschung vorlag4 Die Typare wurden deswegen auch meist getrennt aufbewahrt.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, welches Rücksiegel genommen wurde. Im städtischen Kontext ist es meist das „kleine Siegel“ der Stadt, was im Alltag für die alltäglichen Schriftstücke genutzt wurde. Das Rücksiegel diente hier nicht als eigenständiges Siegel im eigentlichen Sinne, sondern um ein eignes zusätzliches Beglaubigungsmittel. Im Bereich der geistlichen Urkunden kann dies durchaus noch durch die Verwendung von unterschiedlich farbigem Siegelwachs unterstrichen werden.5
- Alle Beispiele stammen aus dem Bestand Nordkirchen, Urkunden. [↩]
- Erich Kittel, Siegel, Braunschweig 1970, S. 234-236. [↩]
- Wilhelm Ewald, Siegelkunde, Darmstadt 1969, S. 172 [↩]
- http://www.wolfgang-krauth.de/sphragistik.html und Andrea, Stieldorf, Siegelkunde Basiswissen, Hannover 2004, S. 22 [↩]
- Erich Kittel, Siegel, Darmstadt 1970, S. 235 [↩]
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Diener (18. September 2015). Rücksiegel als eine Form der zusätzlichen Beglaubigung bei Urkunden. Siegelblog. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/u64o
Anm. 3 lies Wilhelm Ewald (statt Kittel)
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