Siegel contra Notariatssignet

Als Johannes Dasbeke, genannt Ruter am 19. August 1456 sein Testament aufsetzen ließ, tat er dies vor einer Menge Zeugen und dem kaiserlichen Notar Johannes Cappenberch (oder Cappenberg), Kleriker zu Köln. Dies setze als Beglaubigungszeichen sein Notariatssignet auf den üblichen Platz unten (rechts) auf die Urkunde. Notariatsignets erscheinen nördlich der Alpen seit dem 13. Jahrhundert neben den Siegelurkunden.1 Sie wurden vor allem für wichtige Dokumente genutzt, da man für einen juristisch ausgebildeten Notar mit seiner eignen Unterschrift und seinem Signet mehr Gebühren als bei einem einfachen Schreiber rechnen musste. „Vollstrecker“, also Executor des Testaments war der Ritter Gerd von Morrien, in dessen Archiv sich das Testament überliefert hat.2

Das prächtige Notariatssignet. Nordkirchen, Urkunden 466

Das prächtige Notariatssignet. Nordkirchen, Urkunden 466

 

Am 19. August 1456, als er sein Testament abschloss, scheint Johannes Dasbeke, genannt Ruter schon sterbenskrank gewesen zu sein. Er lebte zum Schluss in einem „Spiker“, also einer Hütte auf dem Kirchhof in Alt-Lünen. Der Kirchhof galt gemeinhin als Ort großen Heils. Man erhoffte sich von diesem Ort als Kranker einerseits Heilung, andererseits ein gutes Seelenheil. Johannes Dasbeke muss irgendwann zwischen dem 19. und dem 23. August 1456 schließlich verstorben sein.

Nun zeigte sich, dass das teure Notariatssignet im 15. Jahrhundert doch nicht (zumindest im Norden des Deutschen Reiches) in seiner Beweiskraft allein ausreichte. Zahlreiche Zeugen, der Ritter Gerd von Morrien und die Ehefrau Dasbekes-jetzt Witwe- bezeugten nun am 23. August 1456 vor dem Evert Kremer, Richter aus Lünen noch einmal, was Johannes Dasbeke schon in seinem Testament vom 19. August verfügt hatte: Für seine Memoria vermachte er sein gesamtes Vermögen der Kirche zu Alt-Lünen. Der Richter hängte sein persönliches Siegel an die Urkunde und bestätigte so noch einmal die Verfügung.3

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Die Urkrunde des bischöflischen Richters, Nordkirchen Urkunden 467

Die beiden Beispiele zeigen, dass das Notariatssignet, das später im 16. Jahrhundert das Siegel in seiner Rolle als Beglaubigungsmittel zurückdrängt im 15. Jahrhundert zumindest nördlich der Alpen als alleiniges Beweismittel nicht ausreichte. Nicht nur das Siegel des bischöflischen Richters, sondern auch zahlreiche Zeugen mussten nach dem Tod des Johannes Dasbeke bezeugen, dass die Verfügungen betreffend seines Seelenheils rechtsgültig gewesen sind.

Schließlich musste doch ein Siegel die Richtigkeit bezeugen. Das Siegel des Richters, Nordkirchen Urkunden 467

Schließlich musste doch ein Siegel die Richtigkeit bezeugen. Das Siegel des Richters, Nordkirchen Urkunden 467

  1. Andrea, Stieldorf, Siegelkunde Basiswissen, Hannover 2004, S. 52 []
  2. Nordkirchen Urkunden, 466 []
  3. Nordkirchen Urkunden 467 []

Rücksiegel als eine Form der zusätzlichen Beglaubigung bei Urkunden

Ein Rücksiegel, oder das sogenannte Gegensiegel, contrasigillum bezeichnet einen weiteren Siegelstempel auf der Rückseite des großen Siegels.1 Es tritt zunächst im Herrschaftlichen Bereich der Kaiser- und Königssiegel auf2 und wurde seit dem 13. Jahrhundert auch von Städten praktiziert.3 Grund war in jedem Fall eine erhöhte Rechtsicherheit. Man wollte mit dem Gegensiegel sicher zeigen, dass keine Siegelfälschung vorlag4 Die Typare wurden deswegen auch meist getrennt aufbewahrt.

Das "kleine Siegel" der Stadt Münster, der Kopf des Apostel Paulus als Rücksiegel

Das “kleine Siegel” der Stadt Münster, der Kopf des Apostel Paulus als Rücksiegel

 

Das "kleine Siegel" der Stadt Münster als eigenständiges Siegel an einer Geschäftsirkunde (Nordkirchen, Urkunden)

Das “kleine Siegel” der Stadt Münster als eigenständiges Siegel an einer Geschäftsurkunde

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, welches Rücksiegel genommen wurde. Im städtischen Kontext ist es meist das „kleine Siegel“ der Stadt, was im Alltag für die alltäglichen Schriftstücke genutzt wurde. Das Rücksiegel diente hier nicht als eigenständiges Siegel im eigentlichen Sinne, sondern um ein eignes zusätzliches Beglaubigungsmittel. Im Bereich der geistlichen Urkunden kann dies durchaus noch durch die Verwendung von unterschiedlich farbigem Siegelwachs unterstrichen werden.5

Auf der Rückseite des großen Siegels das "kleine Siegel" der Stadt Münster als zusätzliche Beglaubigung.

Auf der Rückseite des großen Siegels das “kleine Siegel” der Stadt Münster als zusätzliche Beglaubigung.

Das "Große Siegel" der Stadt Münster (Nordkirchen, Urkunden)

Das “Große Siegel” der Stadt Münster (Nordkirchen, Urkunden)

  1. Alle Beispiele stammen aus dem Bestand Nordkirchen, Urkunden. []
  2. Erich Kittel, Siegel, Braunschweig 1970, S. 234-236. []
  3. Wilhelm Ewald, Siegelkunde, Darmstadt 1969, S. 172 []
  4. http://www.wolfgang-krauth.de/sphragistik.html und Andrea, Stieldorf, Siegelkunde Basiswissen, Hannover 2004, S. 22 []
  5. Erich Kittel, Siegel, Darmstadt 1970, S. 235 []

Zeichen einer Stadt: Siegel und Wappen von Dülmen

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Der Text ist ebenfalls erschienen in: Stefan Sudmann (Hrsg.), Geschichte der Stadt Dülmen, Dülmen 2011, S. 741-751. Hier nur S. 741-749. (Weitere Abbildungen vgl. dort)

 

1. Siegel als Zeichen der Stadtwerdung

Nach dem er 1310 Bischof von Münster geworden war, erhob Ludwig von Hessen Dülmen zur Stadt.[1] Bereits 1311 lässt sich dann erstmals das Dülmener Stadtsiegel nachweisen. Diese beiden Ereignisse stehen in direktem Zusammenhang. Erst die Erhebung zu Stadt berechtigte die Einwohner von Dülmen ein Siegel zu führen. Mit dem Besiegeln eigener Urkunden machte Dülmen deutlich, dass es kein Dorf mehr war, sondern eine Bürgergemeinde mit eigenem Recht. Das Recht ein Siegel zu führen ist eng mit der Erhebung zur Stadt verbunden. Deswegen macht es Sinn einen kurzen Blick darauf zu werfen, wie aus der Siedlung Dülmen die Stadt Dülmen wurde, um die Bedeutung des städtischen Siegels zu verstehen.

Mit der Stadterhebung von Dülmen verwirklichte der Münsteraner Bischof Ludwig einen Plan, den bereits sein Vorgänger Otto von Rietberg 1304 gefasst hatte.[2] Er nutzte die Stadterhebung als eine seit Jahren notwendige Sicherung der Westgrenze seines Hoheitsgebietes. Gerade hier waren die Ansprüche des Bischofs von Münster durch verschiedene andere Feudalherren immer wieder in Frage gestellt und damit gefährdet. Zudem versuchte Bischof Ludwig auf diese Weise seine Stellung gegenüber den Landständen, d.h. Domkapitel, Ritter und andere Städte zu stärken.[3] Neben der seit 1115 befestigten Burg des Bischofs „Haus Dülmen“ war eine Kaufleutesiedlung entstanden, die um 1300 einen gewissen Grad an Wohlstand erreicht hatte. Vor allem die günstige Lage Dülmens an zentralen Handelsstraßen hatte dazu geführt, dass die Kauflaute des Ortes Gewinn machten. Einen Wohlstand, den der Stadtherr für sich zu nutzen wusste: 1318 lieh er sich bei den Kaufleuten der Stadt 80 Mark münsterische Mark, bei den Bewohnern der Vorstadt, den so genannten „Butenbürgern“ sogar 100 Mark.[4] Wie Dülmen wurden in dieser Zeit aus ähnlichen Gründen auch Sendenhorst (1315), Ramsdorf (1319) und Rheine (1327) vom Bischof von Münster in den Rang einer Stadt erhoben.[5]

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Das Siegel der Universität Oxford an einer Urkunde des 18. Jahrhunderts

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Interessant sieht das Siegel aus, das die englische Ehrendoktorwürde der Universität Oxford eines westfälischen Adeligen aus dem 18. Jahrhundert beglaubigte. Erstaunlicherweise hat es mit dem heutigen ” Siegel” bzw. Logo der Universität visuell kaum etwas zu tun (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Uni_oxford_logo,.svg&filetimestamp=20081116171714&).

Es zeigt im Bild die Universität des Mittelalters: In der Mitte übergroß der  Professor, der seinen Studenten eine Vorlesung hält. Die Studenten sitzen auf einem typisch mittelalterlichen Holzgestühl rund um ihren Professor gescharrt. Ob es sich bei dem abgebildeten Professor um einen Heiligen handelt, wird nicht deutlich. Er ist in jedem Fall, wie die sichtbare Tonsur erkennen lässt Mönch. Die Umschrift lautet: “+Sigill[um] cancellarii  et universitatis Oxoniens“. Auch der Ochse, der sprechend in späterer Zeit im Siegel eine Rolle spielt, ist hier nicht zu sehen. (Vgl. z.B. das Siegel von 1433:http://archives.balliol.ox.ac.uk/Archives/stcross01.asp)

Es ist tatsächlich zur Mitte des 18. Jahrhunderts das älteste Siegel der Universität Oxford, das an die Urkunde mit der Ehrendoktowürde gehängt wird. Es stammt nachweislich aus dem Jahr 1300.  Trotz anderer Siegel und eines schon früh aufkommenden Wappens (http://www.oua.ox.ac.uk/enquiries/arms.html), das in späterer Zeit als Siegel, bzw. Symbol der Universität genutzt wurde, griff man zu diesem besonderen Anlass auf das älteste Siegel zurück. Es wurden also zeitgleich mehrere Siegel gleichzeitig genutzt. Dies tat man einerseits aus legitimatorischen Gründen, anderseits aus traditionellen. Auf diese Weise wurde die lange Geschichte der Universität, die bis in das 11. Jahrhundert zurückreicht hervorgehoben und die Würde und Bedeutung der Ehrendoktorwürde betont. Vermutlich wurde es in der frühen Neuzeit für diese besonderen Zwecke genutzt, ähnlich wie in mittelalterlichen Städten das sogenannte “große Stadtsiegel”. Die älteste Siegel an dieser Stelle hat damit in doppelter Weise beglaubigende Funktion, einmal in rechtlicher und dann in historischer Art und Weise.

 

Literatur: A Short History of the English People by J R Green (Macmillan, 1892).

 

 

 

Weibliche Siegelführung als Ausdruck von Herrschaftsverständnis

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 Auch Frauen konnten im Mittelalter Siegel führen. Hier handelt es sich natürlich vor allem um Herrschaftsträgerinnen, als Äbtissinnen, Herrscherinnen etc.  Seltener finden sich  weibliche Siegel im Mittelalter im Bereich der Privaturkunden. Hier war es ebenfalls ihre Funktion aus der eigenen Person Rechtsverbindlichkeit zu erzeugen, die ihre Siegel legitimierte. Es sind also in der Überlieferung auch hier v.a. Siegel von Herrschaftsträgerinnen, d.h. Erbtöchtern oder Witwen, die aus eigenem Recht ihre Güter verwalteten und ggf. auch Recht sprachen.

Das vorliegende Beispielsiegel hängt am Transfix einer Urkunde von 1255 und bestätigte die in der Urkunde gemachte Zehntenübertragung des Bischofs Otto von Münster auf die Präbende des Klosters Langenhorst. Die Umschrift ist nicht mehr zu erkennen. Sie lautete: [SIGI]LLUM [ALH]eidis [DE] Horstmar [A]HV[S]. Adelheid von Ahaus war die Tochter von Gottfried von Ahaus und war mit Otto von Horstmar verheiratet. Sie nannte sich selbst „Domina in Ahus“ und brachte damit ihren eigenen Herrschaftsanspruch als Erbtochter zum Ausdruck. Als „Domina“ also „Herrin“ verweist darauf, dass sie auf den von ihr eingebrachten Gebieten selbst die Herrschaftsrechte, z.B. Gerichtsbarkeit ausübte. Das Siegel zeigt sie zwischen den beiden Wappen von Ahaus und Horstmar (nicht mehr erkennbar).

Literatur:

Zum Thema Frauensiegel grundlegend:

Andrea Stieldorf, Rheinische Frauensiegel. Studien zur rechtlichen und sozialen Stellung weltlicher Frauen im 13. und 14. Jahrhundert. 1997. Köln – Wien 1999.

Speziell zum vorliegenden Siegel:

Tumbült, Dynasten, S. 8 und Tuschschke, Die Edelherren von Ahaus, S. 199