Rücksiegel als eine Form der zusätzlichen Beglaubigung bei Urkunden

Ein Rücksiegel, oder das sogenannte Gegensiegel, contrasigillum bezeichnet einen weiteren Siegelstempel auf der Rückseite des großen Siegels.1 Es tritt zunächst im Herrschaftlichen Bereich der Kaiser- und Königssiegel auf2 und wurde seit dem 13. Jahrhundert auch von Städten praktiziert.3 Grund war in jedem Fall eine erhöhte Rechtsicherheit. Man wollte mit dem Gegensiegel sicher zeigen, dass keine Siegelfälschung vorlag4 Die Typare wurden deswegen auch meist getrennt aufbewahrt.

Das "kleine Siegel" der Stadt Münster, der Kopf des Apostel Paulus als Rücksiegel

Das “kleine Siegel” der Stadt Münster, der Kopf des Apostel Paulus als Rücksiegel

 

Das "kleine Siegel" der Stadt Münster als eigenständiges Siegel an einer Geschäftsirkunde (Nordkirchen, Urkunden)

Das “kleine Siegel” der Stadt Münster als eigenständiges Siegel an einer Geschäftsurkunde

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, welches Rücksiegel genommen wurde. Im städtischen Kontext ist es meist das „kleine Siegel“ der Stadt, was im Alltag für die alltäglichen Schriftstücke genutzt wurde. Das Rücksiegel diente hier nicht als eigenständiges Siegel im eigentlichen Sinne, sondern um ein eignes zusätzliches Beglaubigungsmittel. Im Bereich der geistlichen Urkunden kann dies durchaus noch durch die Verwendung von unterschiedlich farbigem Siegelwachs unterstrichen werden.5

Auf der Rückseite des großen Siegels das "kleine Siegel" der Stadt Münster als zusätzliche Beglaubigung.

Auf der Rückseite des großen Siegels das “kleine Siegel” der Stadt Münster als zusätzliche Beglaubigung.

Das "Große Siegel" der Stadt Münster (Nordkirchen, Urkunden)

Das “Große Siegel” der Stadt Münster (Nordkirchen, Urkunden)

  1. Alle Beispiele stammen aus dem Bestand Nordkirchen, Urkunden. []
  2. Erich Kittel, Siegel, Braunschweig 1970, S. 234-236. []
  3. Wilhelm Ewald, Siegelkunde, Darmstadt 1969, S. 172 []
  4. http://www.wolfgang-krauth.de/sphragistik.html und Andrea, Stieldorf, Siegelkunde Basiswissen, Hannover 2004, S. 22 []
  5. Erich Kittel, Siegel, Darmstadt 1970, S. 235 []

Siegelbefestigung: Vom Verschlussmittel zur angehängten Präsentation

Siegel dienten in Ihrem Ursprung dem Verschluss von Briefen, Fässern, Truhen und sollten deren Unversehrtheit bekräftigen. 1

Bereits hier war der Aspekt der Rechtsverbindlichkeit wichtig. Das mit dem Siegel verschlossende Material wurde auf diese Weise als authentisch und inhaltlich unversehrt gekennzeichnet.

Wie so ein Verschluss ausgesehen hat, bzw. ausgesehen haben könnte, zeigt ein sogenanntes Briefsigné aus dem frühen 19. Jahrhundert, was auch dazu diente, den im gefalteten Umschlag befindlichen Brief unter Verschluss zu halten:

LWL-Archivamt

Abb. 1: Siegel als Verschlussmittel (Nordkirchen, NME, Nr. 61)

Abb. 2, Foto: A. Diener

Abb. 2

Ansonsten werden Wachssiegel seit der Karolingerzeit unter die geschriebne Urkunde gesetzt und das ist meist wörtlich zu nehmen: Im Text als Beglaubigungsmittel angekündigt, werden sie in einer Vertiefung im Papier mit einer Verstärkung angebracht. Es wurde ein kreuzförmiger Schnitt im Beschreibstoff angebracht, die Schnittstellen wurden umgebogen und durch das so entstehende Loch die Siegelmasse ( meist Wachs)  von beiden Seiten der Urkunde durchgedrückt. Der Stempel oder Petschaft wurde mit dem Siegelbild dann auf die Vorderseite gedrückt. Deswegen spricht man auch von einem aufgedrückten oder durchgedrückten Siegel. (Vgl. Abb. 3). Der Platz ( meist unten rechts) auf dem ein Siegel angebracht wurde, wird locus sigili oder Siegelstelle genannt.(( Vgl. Kümper, Materialwissenschaft Mediävistik, S. 123.))

Aufgedrücktes Siegelhinten, Foto: A. Diener

Abb. 3

Das aufgedrückte Siegel war nicht so robust wie als Beglaubigungsmittel gefordert, deswegen setzte sich zum Ende des 12. Jahrhunderts immer mehr das anhängende Siegel oder Hängesiegel durch.2

Das anhängnde Siegel wurde mit einer Siegelschnur oder einer “Pressel”, d.h. mit einem Pergamentstreifen am unteren Rand der Urkunde befestigt, indem man die Schnur etc. durch einen Einschnitt im Beschreibstoff zog. Dazu musste der untere Rand der Urkunde umgebogen werden, um die Anhängung zu verstärken. Diese Umbiegung wird Plica genannt.3

Bei unserem Beispiel, das auch das Headerbild unseres Blogs bildet können wir diesen Wechsel vom aufgedrückten zum angehängtem Siegel live miterleben. Bischof Herrman siegelt noch in den 1170er Jahren mit aufgedrücktem Siegel4.

Foto: A.Diener

Abb. 4

Bei seinen Urkunden aus den 1190er Jahren sind dann die Siegel mit leicht verändertem Bild angehängt. (Vgl. Abb. 5). So ist an diesem anschaulichen Beispiel der Siegel Bischof Herrmans von Münster aus dem 12. Jahrhundert gut der Wechsel vom aufgedrückten Siegel zum angehängten Siegel zu beobachten. Diese  Form des angehängten Siegels hatte natürlich ihre Vorteile. Die Urkunde wurde nicht so stark zur Befestigung genutzt wie zuvor. Das Siegelbild blieb länger erhalten und bot in den Fragen der Größe und Ausgestaltung nun jeglichen Gestaltungsspielraum. Es wurde zum repräsentativen Zeichen an der Urkunde, das nicht nur der reinen Beglaubigung diente, sondern auch Ansprüche und Statussicherung transportieren konnte.

SiegelHerrmann1188, Foto A. Diener

Abb. 5

 

Literatur:

  • Toni Diederich: Siegelkunde: Beiträge zu ihrer Vertiefung und Weiterführung. Köln 2012.
  • Wilhelm Ewald: Siegelkunde (= Handbuch der mittelalterlichen und neueren Geschichte. 4). München-Berlin 1914 (Nachdruck München 1978).
  • Herman Maué, Siegel zum Verschließen von Briefen, in. Signori (Hrsg.), Das Siegek, S. 181-188.
  • Hiram Kümper, Materialwissenschaft Mediävistik, Paderborn 2014
  1. Vgl. Maué, Siegel zum Verschließen, S. 181. []
  2. Kümper spricht bereits von der Mitte des 12. Jahrhundert. Allerdings belegt das folgende Beispiel, dass dies kein allgemeingültiiges Faktum ist., vgl. Kümper, Materialwissenschaft Mediävistik, S. 124. []
  3. Vgl. Kümper, Materialwissenschaft Mediävistik, S. 124. []
  4. Vgl. Abb. 4 []