Im letzten Jahr war die Untersuchung des großen Siegels der Stadt Speyer und der darauf befindlichen Fingerabdrücke an der Universität Gießen ein CSI im Rahmen der Historischen Grundwissenschaften (Vgl. siegel.hypotheses.org). Jetzt werden auch an der Universität Lincoln (GB) im Rahmen des “Inprint-Projects” die Fingerabdrücke auf englichen Siegeln des 14. Jahrhundert forensisch untersucht.
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Das Siegel des Propstes von Cappenberg-ein Amtssiegel
Das Siegel des Propstes von Cappenberg1 (hier aus dem 15. Jahrhundert) zeigt die stehende Figur eines Geistlichen frontal. Er trägt ein liturgisches Gewand. In der linken Hand findet sich ein Buch, die Rechte umfasst die liturgische Amtsschärpe. Im Hintergrund ist ein Sternenhimmel erkennbar, der an die Sakralität des Amtes erinnern soll. Die Umschrift lautet : * Sigillum prepo[s]iti Capenberg[ensis]
Interessant ist, dass auch das Siegel des Propstes bereits 1271 sehr ähnlich aussieht, wie rund zweihundert Jahre später2. Bei dem vorliegenden Siegel handelt es sich also nicht, trotz der sehr plastischen, bzw. fast portraithaften Darstellung um ein persönliches Siegel. Anders als Bischöfe, die für ihr Amt ein persönlischer Siegel führen, ist das Siegel des Propst von Cappenberg ein Amtssiegel, das nicht an die Person des Amtsinhabers gebunden ist. Gemeinsam war nur der Evidenzwert des Siegels, das dem Propst im Amt erlaubt, Urkunden und damit Rechtsgeschäfte aus eigenem Recht zu beglaubigen.
Siegel contra Notariatssignet
Als Johannes Dasbeke, genannt Ruter am 19. August 1456 sein Testament aufsetzen ließ, tat er dies vor einer Menge Zeugen und dem kaiserlichen Notar Johannes Cappenberch (oder Cappenberg), Kleriker zu Köln. Dies setze als Beglaubigungszeichen sein Notariatssignet auf den üblichen Platz unten (rechts) auf die Urkunde. Notariatsignets erscheinen nördlich der Alpen seit dem 13. Jahrhundert neben den Siegelurkunden.1 Sie wurden vor allem für wichtige Dokumente genutzt, da man für einen juristisch ausgebildeten Notar mit seiner eignen Unterschrift und seinem Signet mehr Gebühren als bei einem einfachen Schreiber rechnen musste. „Vollstrecker“, also Executor des Testaments war der Ritter Gerd von Morrien, in dessen Archiv sich das Testament überliefert hat.2
Am 19. August 1456, als er sein Testament abschloss, scheint Johannes Dasbeke, genannt Ruter schon sterbenskrank gewesen zu sein. Er lebte zum Schluss in einem „Spiker“, also einer Hütte auf dem Kirchhof in Alt-Lünen. Der Kirchhof galt gemeinhin als Ort großen Heils. Man erhoffte sich von diesem Ort als Kranker einerseits Heilung, andererseits ein gutes Seelenheil. Johannes Dasbeke muss irgendwann zwischen dem 19. und dem 23. August 1456 schließlich verstorben sein.
Nun zeigte sich, dass das teure Notariatssignet im 15. Jahrhundert doch nicht (zumindest im Norden des Deutschen Reiches) in seiner Beweiskraft allein ausreichte. Zahlreiche Zeugen, der Ritter Gerd von Morrien und die Ehefrau Dasbekes-jetzt Witwe- bezeugten nun am 23. August 1456 vor dem Evert Kremer, Richter aus Lünen noch einmal, was Johannes Dasbeke schon in seinem Testament vom 19. August verfügt hatte: Für seine Memoria vermachte er sein gesamtes Vermögen der Kirche zu Alt-Lünen. Der Richter hängte sein persönliches Siegel an die Urkunde und bestätigte so noch einmal die Verfügung.3
Die beiden Beispiele zeigen, dass das Notariatssignet, das später im 16. Jahrhundert das Siegel in seiner Rolle als Beglaubigungsmittel zurückdrängt im 15. Jahrhundert zumindest nördlich der Alpen als alleiniges Beweismittel nicht ausreichte. Nicht nur das Siegel des bischöflischen Richters, sondern auch zahlreiche Zeugen mussten nach dem Tod des Johannes Dasbeke bezeugen, dass die Verfügungen betreffend seines Seelenheils rechtsgültig gewesen sind.
Rücksiegel als eine Form der zusätzlichen Beglaubigung bei Urkunden
Ein Rücksiegel, oder das sogenannte Gegensiegel, contrasigillum bezeichnet einen weiteren Siegelstempel auf der Rückseite des großen Siegels.1 Es tritt zunächst im Herrschaftlichen Bereich der Kaiser- und Königssiegel auf2 und wurde seit dem 13. Jahrhundert auch von Städten praktiziert.3 Grund war in jedem Fall eine erhöhte Rechtsicherheit. Man wollte mit dem Gegensiegel sicher zeigen, dass keine Siegelfälschung vorlag4 Die Typare wurden deswegen auch meist getrennt aufbewahrt.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, welches Rücksiegel genommen wurde. Im städtischen Kontext ist es meist das „kleine Siegel“ der Stadt, was im Alltag für die alltäglichen Schriftstücke genutzt wurde. Das Rücksiegel diente hier nicht als eigenständiges Siegel im eigentlichen Sinne, sondern um ein eignes zusätzliches Beglaubigungsmittel. Im Bereich der geistlichen Urkunden kann dies durchaus noch durch die Verwendung von unterschiedlich farbigem Siegelwachs unterstrichen werden.5
- Alle Beispiele stammen aus dem Bestand Nordkirchen, Urkunden. [↩]
- Erich Kittel, Siegel, Braunschweig 1970, S. 234-236. [↩]
- Wilhelm Ewald, Siegelkunde, Darmstadt 1969, S. 172 [↩]
- http://www.wolfgang-krauth.de/sphragistik.html und Andrea, Stieldorf, Siegelkunde Basiswissen, Hannover 2004, S. 22 [↩]
- Erich Kittel, Siegel, Darmstadt 1970, S. 235 [↩]
Das Siegelprojekt des Stadtarchivs Speyer in einem neuem Projektblog
Wie spannend Siegel von hinten und vorne sein können, zeigt das Projekt des Stadtarchivs Speyer zum großen Stadtsiegel der Stadt Speyer. In verschiedenen Schritten wird es nicht nur historisch und kunsthistorisch, sondern auch haptisch untersucht. Das heiß: Man untersuchte das Siegel insgesamt mit forensischen Methoden. Der Projektblog ist noch im Aufbau begriffen. Es zeigt jetzt schon, dass Siegel nicht nur durch ihr Motiv interessant sind, sondern auch durch ihr Material und ihre Form. Gefragt wird zum Beispiel: “Von wem sind die Fingerabdrücke?”, die das Siegel am Pressel (Siegelbefestigung) festgedrückt haben. Ein tolles Projekt!
Projektblog zum Stadtsiegel von Speyer
Die Rückseite von Siegeln wird auch das Thema der nächsten Miszelle auf diesem Blog sein. Nicht so sehr zum Thema Rückseite als solche, sondern zum Thema Rücksiegel. Wann und wieso wurde es genutzt, wenn doch die Fingerabdrücke das Normale waren? Hier als Beispiel das Rücksiegel der Stadt Münster.
Seals and Status: Tagung in London im Dezember
Link
Eine tolle Tagung zum Thema Siegel und Status findet vom 4. bis 6. Dezember im British Museum in London statt. Schon mal vormerken:
Call for Papers: Seals and Status 800 – 1700 (British Museum 4-6 Dec 2015)
Groß und Klein-Stehend und Sitzend: Die unterschiedlichen Formen des Vredener Stiftsiegels
Das Siegel des Stifts Vreden im Westmünsterland zeigt ein interessantes Siegelbild.
Mit seiner Gründung im 9. Jahrhundert zählt es zu den ältesten Damenstiften in Westfalen.1
Das prächtige”große Siegel”des Stifts Vreden2 hier an einer Urkunden des 14. Jahrhunderts (Hül.Uk 1350, Dez. 24)3 trägt die Umschrift [S]igillum eccl[esi]e beate felicitas in Fredhe[na]. Weiterlesen
- Gegründet wurde es 839 als billungisches „Hauskloster, vgl. Volker Tschuschke, Die hochgräfliche Abtei Vreden und ihre Erbämter, in: Quellen und Studien zur Geschichte Vredens und seiner Umgebung, S. 44 ff. Vreden 1990. Hier S. 44. Zu den Ursprüngen des Stifts in Vreden vgl. auch als Standardwerk: Friedrich Tenhagen, Gesammelte Abhandlungen zur Vredener Geschichte, Vreden 1939, ND 1975, S. 5-28. [↩]
- Über das Siegel selbst ist wenig geschrieben worden, vgl. zuletzt: Duco van Krugten, Siegeltypare im Museum Wasserburg Anholt, in: Jahrbuch des Kreises Borken 2005, S. 115-117 [↩]
- n der Urkunde von 150 verkauft die Pröpstin Adelheid einem Münsteraner Bürger eine Immobilie in Roxel bei Münster. [↩]
Zeichen einer Stadt: Siegel und Wappen von Dülmen
Der Text ist ebenfalls erschienen in: Stefan Sudmann (Hrsg.), Geschichte der Stadt Dülmen, Dülmen 2011, S. 741-751. Hier nur S. 741-749. (Weitere Abbildungen vgl. dort)
1. Siegel als Zeichen der Stadtwerdung
Nach dem er 1310 Bischof von Münster geworden war, erhob Ludwig von Hessen Dülmen zur Stadt.[1] Bereits 1311 lässt sich dann erstmals das Dülmener Stadtsiegel nachweisen. Diese beiden Ereignisse stehen in direktem Zusammenhang. Erst die Erhebung zu Stadt berechtigte die Einwohner von Dülmen ein Siegel zu führen. Mit dem Besiegeln eigener Urkunden machte Dülmen deutlich, dass es kein Dorf mehr war, sondern eine Bürgergemeinde mit eigenem Recht. Das Recht ein Siegel zu führen ist eng mit der Erhebung zur Stadt verbunden. Deswegen macht es Sinn einen kurzen Blick darauf zu werfen, wie aus der Siedlung Dülmen die Stadt Dülmen wurde, um die Bedeutung des städtischen Siegels zu verstehen.
Mit der Stadterhebung von Dülmen verwirklichte der Münsteraner Bischof Ludwig einen Plan, den bereits sein Vorgänger Otto von Rietberg 1304 gefasst hatte.[2] Er nutzte die Stadterhebung als eine seit Jahren notwendige Sicherung der Westgrenze seines Hoheitsgebietes. Gerade hier waren die Ansprüche des Bischofs von Münster durch verschiedene andere Feudalherren immer wieder in Frage gestellt und damit gefährdet. Zudem versuchte Bischof Ludwig auf diese Weise seine Stellung gegenüber den Landständen, d.h. Domkapitel, Ritter und andere Städte zu stärken.[3] Neben der seit 1115 befestigten Burg des Bischofs „Haus Dülmen“ war eine Kaufleutesiedlung entstanden, die um 1300 einen gewissen Grad an Wohlstand erreicht hatte. Vor allem die günstige Lage Dülmens an zentralen Handelsstraßen hatte dazu geführt, dass die Kauflaute des Ortes Gewinn machten. Einen Wohlstand, den der Stadtherr für sich zu nutzen wusste: 1318 lieh er sich bei den Kaufleuten der Stadt 80 Mark münsterische Mark, bei den Bewohnern der Vorstadt, den so genannten „Butenbürgern“ sogar 100 Mark.[4] Wie Dülmen wurden in dieser Zeit aus ähnlichen Gründen auch Sendenhorst (1315), Ramsdorf (1319) und Rheine (1327) vom Bischof von Münster in den Rang einer Stadt erhoben.[5]
Das Siegel des Klosters St. Aegidii in Münster von 1423
An einer Urkunde des Archivbestand Nordkirchen findet sich ein doppelt bemerkenswertes Siegel aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts.1 Das Siegelwachs ist grün gefärbt, was auf einen geistlichen Siegelführer hinweist. Es handelt sich um das Siegel des St. Aegidii-Klosters in Münster. Wenden wir uns zunächst der Beschreibung des runden Siegels zu:
Zu sehen sind zwei Halbfiguren im Perlenkranz. Sie durchbrechen mit ihren Köpfen die Umrandung. Die Halbfiguren sind auf zwei Rundbögen gesetzt. Zu sehen ist im Heiligenschein (heraldisch) rechts die Jungfrau Maria mit dem Jesuskind auf dem linken Arm, in der rechten Hand einen Lilienstengel. Auf der linken Seite-ebenfalls durch einen Heiligenschein deutlich hervorgehoben- ist der heilige Abt Aegidius. In der rechten Hand hält er ein Buch in der linken eine Krummstab. Beide zentrale Figuren sind beschriftet. Unter Maria findet sich auf dem Rundbogen die Aufschrift Virgo Mar[ia], unter der Figur des Abtes die Aufschrift S[anctus] Egidius.
Unter dem rechten Bogen ist deutlich der für Mariendarstellungen typische brennende Dornbusch zu sehen.2
Unter dem linken Bogen schreitet eine Hirschkuh, Sinnbild für Christus3
Die hier bereits nicht mehr so deutliche Umschrift jenseits des das Bild umgebenen Perlenkranzes lautet:Sig[illum] ecclesie beati Marie [San]c[t]iq[ue] Egidii in Monast[erio].
Das Siegel hängt an einer Urkunde von 1423. Es ist das zweite große Siegel des Zisterzienzerklosters St. Aegidii. Das erste Siegel ist von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Ende des 14. Jahrhunderts nachzuweisen.4
Inhaltlich hält die Urkunde vom 7. Februar 1423 fest, dass die Äbtissin Mechthild Cleynhorn die Jüngere5 stellvertretend für das ganze Konvent Johann von Büren, Sohn des Junkers Wilhelm gestattet eine Rente von 3 Mark mit 50 Mark abzulösen, jeweils an Lichtmess.6
Als Zeugen sind angegeben Arnd der Schreiber und Johann Lobbe, Amtmann zu Sankt Ylien. St. Ylien, wieso St. Ylien? Auch in der Einleitung ist eindeutig von Convent St. Ylien in Münster die Rede. Wieso wurde St. Aegidii so genannt? Der Heilige St. Aegidius ist der französische Heilige St. Gilles, der bereits im 12. Jahrhundert in Münster als Retter in der Not höchste Verehrung genossen hat.7
Mit der Übernahme des in Westfalen üblichen Niederdeutschen auch in die Sprache der Urkunden wurde aus St. Gilles, bzw. St. Gillis schließlich sunte Ilien oder Tilien ( aus St. Ilien zusammengezogen) und schließlich St. Ylijn oder- wie in dieser Urkunde St. Ylien.8
Literatur:
Wilhelm Kohl, Das Zisterzienserinnenkloster, später Benediktinerkloster St. Aegidii zu Münster (= Germania Sacra, Dritte Folge 1), Berlin, New York 2009
Theodor Ilgen, Die westfälischen Siegel des Mittelalters / mit Unterstützung der Landstände der Provinz hrsg. vom Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens. Bd. III.Die Siegel der geistlichen Corporationen und der Stifts-, Kloster- und Pfarr-Geistlichkeit, Münster 1889
Die zentrale Literaturangabe für die symbolischen Darstellungen auf Siegeln ist: Lexikon der Christlichen Ikonographie. 8 Bände Hier: Rom, Freiburg, Basel, Wien 1994/2004
- Nordkirchen, Urkunden, Nr. 233, 1423 Februar 7 [↩]
- Anders als Ilgen es formuliert ist hier kein Symbol für die Jungfräulichkeit gemeint, vgl. Ilgen, Westfälische Siegel Bd. 3, S. 54. Zum Symbol des Dornenbusches als Mariensymbolik vgl. auch M.Q. Smith, Dornenbusch, in: Lexikon für christliche Ikonographie, Bd. 1, sp. 510-511. [↩]
- P. Gerlach, Hirsch, in: Lexikon für christliche Ikonographie, Bd. 2, sp. 286-289. Hier v.a. sp. 286-287. [↩]
- Ilgen, Westfälische Siegel, Bd. 3, S. 54. [↩]
- Mechthildis Cleivorn die Jüngere (1417-1430) war 1423 Äbtissin. Sie entstammte einem münsterschen Erbmännergeschlecht. Vgl. Kohl, S.282. [↩]
- Nordkirchen, Urkunden, Nr. 233, 1423 Februar 7. Domenica prima post Purificationis B. Mariae virginis [↩]
- Kohl, S. 36-37, hier S. 37. [↩]
- Kohl, S. 31. [↩]
Siegelbefestigung: Vom Verschlussmittel zur angehängten Präsentation
Siegel dienten in Ihrem Ursprung dem Verschluss von Briefen, Fässern, Truhen und sollten deren Unversehrtheit bekräftigen. 1
Bereits hier war der Aspekt der Rechtsverbindlichkeit wichtig. Das mit dem Siegel verschlossende Material wurde auf diese Weise als authentisch und inhaltlich unversehrt gekennzeichnet.
Wie so ein Verschluss ausgesehen hat, bzw. ausgesehen haben könnte, zeigt ein sogenanntes Briefsigné aus dem frühen 19. Jahrhundert, was auch dazu diente, den im gefalteten Umschlag befindlichen Brief unter Verschluss zu halten:
Ansonsten werden Wachssiegel seit der Karolingerzeit unter die geschriebne Urkunde gesetzt und das ist meist wörtlich zu nehmen: Im Text als Beglaubigungsmittel angekündigt, werden sie in einer Vertiefung im Papier mit einer Verstärkung angebracht. Es wurde ein kreuzförmiger Schnitt im Beschreibstoff angebracht, die Schnittstellen wurden umgebogen und durch das so entstehende Loch die Siegelmasse ( meist Wachs) von beiden Seiten der Urkunde durchgedrückt. Der Stempel oder Petschaft wurde mit dem Siegelbild dann auf die Vorderseite gedrückt. Deswegen spricht man auch von einem aufgedrückten oder durchgedrückten Siegel. (Vgl. Abb. 3). Der Platz ( meist unten rechts) auf dem ein Siegel angebracht wurde, wird locus sigili oder Siegelstelle genannt.(( Vgl. Kümper, Materialwissenschaft Mediävistik, S. 123.))
Das aufgedrückte Siegel war nicht so robust wie als Beglaubigungsmittel gefordert, deswegen setzte sich zum Ende des 12. Jahrhunderts immer mehr das anhängende Siegel oder Hängesiegel durch.2
Das anhängnde Siegel wurde mit einer Siegelschnur oder einer “Pressel”, d.h. mit einem Pergamentstreifen am unteren Rand der Urkunde befestigt, indem man die Schnur etc. durch einen Einschnitt im Beschreibstoff zog. Dazu musste der untere Rand der Urkunde umgebogen werden, um die Anhängung zu verstärken. Diese Umbiegung wird Plica genannt.3
Bei unserem Beispiel, das auch das Headerbild unseres Blogs bildet können wir diesen Wechsel vom aufgedrückten zum angehängtem Siegel live miterleben. Bischof Herrman siegelt noch in den 1170er Jahren mit aufgedrücktem Siegel4.
Bei seinen Urkunden aus den 1190er Jahren sind dann die Siegel mit leicht verändertem Bild angehängt. (Vgl. Abb. 5). So ist an diesem anschaulichen Beispiel der Siegel Bischof Herrmans von Münster aus dem 12. Jahrhundert gut der Wechsel vom aufgedrückten Siegel zum angehängten Siegel zu beobachten. Diese Form des angehängten Siegels hatte natürlich ihre Vorteile. Die Urkunde wurde nicht so stark zur Befestigung genutzt wie zuvor. Das Siegelbild blieb länger erhalten und bot in den Fragen der Größe und Ausgestaltung nun jeglichen Gestaltungsspielraum. Es wurde zum repräsentativen Zeichen an der Urkunde, das nicht nur der reinen Beglaubigung diente, sondern auch Ansprüche und Statussicherung transportieren konnte.
Literatur:
- Toni Diederich: Siegelkunde: Beiträge zu ihrer Vertiefung und Weiterführung. Köln 2012.
- Wilhelm Ewald: Siegelkunde (= Handbuch der mittelalterlichen und neueren Geschichte. 4). München-Berlin 1914 (Nachdruck München 1978).
- Herman Maué, Siegel zum Verschließen von Briefen, in. Signori (Hrsg.), Das Siegek, S. 181-188.
- Hiram Kümper, Materialwissenschaft Mediävistik, Paderborn 2014
- Vgl. Maué, Siegel zum Verschließen, S. 181. [↩]
- Kümper spricht bereits von der Mitte des 12. Jahrhundert. Allerdings belegt das folgende Beispiel, dass dies kein allgemeingültiiges Faktum ist., vgl. Kümper, Materialwissenschaft Mediävistik, S. 124. [↩]
- Vgl. Kümper, Materialwissenschaft Mediävistik, S. 124. [↩]
- Vgl. Abb. 4 [↩]
Das Siegel der Universität Oxford an einer Urkunde des 18. Jahrhunderts
Interessant sieht das Siegel aus, das die englische Ehrendoktorwürde der Universität Oxford eines westfälischen Adeligen aus dem 18. Jahrhundert beglaubigte. Erstaunlicherweise hat es mit dem heutigen ” Siegel” bzw. Logo der Universität visuell kaum etwas zu tun (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Uni_oxford_logo,.svg&filetimestamp=20081116171714&).
Es zeigt im Bild die Universität des Mittelalters: In der Mitte übergroß der Professor, der seinen Studenten eine Vorlesung hält. Die Studenten sitzen auf einem typisch mittelalterlichen Holzgestühl rund um ihren Professor gescharrt. Ob es sich bei dem abgebildeten Professor um einen Heiligen handelt, wird nicht deutlich. Er ist in jedem Fall, wie die sichtbare Tonsur erkennen lässt Mönch. Die Umschrift lautet: “+Sigill[um] cancellarii et universitatis Oxoniens“. Auch der Ochse, der sprechend in späterer Zeit im Siegel eine Rolle spielt, ist hier nicht zu sehen. (Vgl. z.B. das Siegel von 1433:http://archives.balliol.ox.ac.uk/Archives/stcross01.asp)
Es ist tatsächlich zur Mitte des 18. Jahrhunderts das älteste Siegel der Universität Oxford, das an die Urkunde mit der Ehrendoktowürde gehängt wird. Es stammt nachweislich aus dem Jahr 1300. Trotz anderer Siegel und eines schon früh aufkommenden Wappens (http://www.oua.ox.ac.uk/enquiries/arms.html), das in späterer Zeit als Siegel, bzw. Symbol der Universität genutzt wurde, griff man zu diesem besonderen Anlass auf das älteste Siegel zurück. Es wurden also zeitgleich mehrere Siegel gleichzeitig genutzt. Dies tat man einerseits aus legitimatorischen Gründen, anderseits aus traditionellen. Auf diese Weise wurde die lange Geschichte der Universität, die bis in das 11. Jahrhundert zurückreicht hervorgehoben und die Würde und Bedeutung der Ehrendoktorwürde betont. Vermutlich wurde es in der frühen Neuzeit für diese besonderen Zwecke genutzt, ähnlich wie in mittelalterlichen Städten das sogenannte “große Stadtsiegel”. Die älteste Siegel an dieser Stelle hat damit in doppelter Weise beglaubigende Funktion, einmal in rechtlicher und dann in historischer Art und Weise.
Literatur: A Short History of the English People by J R Green (Macmillan, 1892).
Weibliche Siegelführung als Ausdruck von Herrschaftsverständnis
Auch Frauen konnten im Mittelalter Siegel führen. Hier handelt es sich natürlich vor allem um Herrschaftsträgerinnen, als Äbtissinnen, Herrscherinnen etc. Seltener finden sich weibliche Siegel im Mittelalter im Bereich der Privaturkunden. Hier war es ebenfalls ihre Funktion aus der eigenen Person Rechtsverbindlichkeit zu erzeugen, die ihre Siegel legitimierte. Es sind also in der Überlieferung auch hier v.a. Siegel von Herrschaftsträgerinnen, d.h. Erbtöchtern oder Witwen, die aus eigenem Recht ihre Güter verwalteten und ggf. auch Recht sprachen.
Das vorliegende Beispielsiegel hängt am Transfix einer Urkunde von 1255 und bestätigte die in der Urkunde gemachte Zehntenübertragung des Bischofs Otto von Münster auf die Präbende des Klosters Langenhorst. Die Umschrift ist nicht mehr zu erkennen. Sie lautete: [SIGI]LLUM [ALH]eidis [DE] Horstmar [A]HV[S]. Adelheid von Ahaus war die Tochter von Gottfried von Ahaus und war mit Otto von Horstmar verheiratet. Sie nannte sich selbst „Domina in Ahus“ und brachte damit ihren eigenen Herrschaftsanspruch als Erbtochter zum Ausdruck. Als „Domina“ also „Herrin“ verweist darauf, dass sie auf den von ihr eingebrachten Gebieten selbst die Herrschaftsrechte, z.B. Gerichtsbarkeit ausübte. Das Siegel zeigt sie zwischen den beiden Wappen von Ahaus und Horstmar (nicht mehr erkennbar).
Literatur:
Zum Thema Frauensiegel grundlegend:
Andrea Stieldorf, Rheinische Frauensiegel. Studien zur rechtlichen und sozialen Stellung weltlicher Frauen im 13. und 14. Jahrhundert. 1997. Köln – Wien 1999.
Speziell zum vorliegenden Siegel:
Tumbült, Dynasten, S. 8 und Tuschschke, Die Edelherren von Ahaus, S. 199
Das Siegelbild im Header
Welches Bild wurde für den Header gewählt? Es handelt sich um ein Siegelbild Bischof Hermann II. von Münster. Zu sehen ist ein aufgedrücktes spitzovales Siegel Herrmanns II. aus der Anfangszeit seiner Regierung, aus den 1170iger Jahren. Es zeigt ihn auf der bischöflichen Cathedra sitzend im vollen Ornat mit Stab und Buch. Die Siegelumschrift lautet:
†Herimannus Deo gratia Mona[sterienisis] episcopus secundus[1]
Hermann II. von Katzenelnbogen (* 1130 oder 1140; † 9. Juni 1203) war von 1174 bis 1203 der 24. Bischof von Münster. Kaiser Friedrich I. Barbarossa bestimmte Hermann II. zum Nachfolger des verstorbenen Bischofs Ludwig I von Wippra. Er stammt aus dem in Hessen ansässigen Adelsgeschlecht der Grafen von Katzenelnbogen.