Das Siegel des Propstes von Cappenberg1 (hier aus dem 15. Jahrhundert) zeigt die stehende Figur eines Geistlichen frontal. Er trägt ein liturgisches Gewand. In der linken Hand findet sich ein Buch, die Rechte umfasst die liturgische Amtsschärpe. Im Hintergrund ist ein Sternenhimmel erkennbar, der an die Sakralität des Amtes erinnern soll. Die Umschrift lautet : * Sigillum prepo[s]iti Capenberg[ensis]
Interessant ist, dass auch das Siegel des Propstes bereits 1271 sehr ähnlich aussieht, wie rund zweihundert Jahre später2. Bei dem vorliegenden Siegel handelt es sich also nicht, trotz der sehr plastischen, bzw. fast portraithaften Darstellung um ein persönliches Siegel. Anders als Bischöfe, die für ihr Amt ein persönlischer Siegel führen, ist das Siegel des Propst von Cappenberg ein Amtssiegel, das nicht an die Person des Amtsinhabers gebunden ist. Gemeinsam war nur der Evidenzwert des Siegels, das dem Propst im Amt erlaubt, Urkunden und damit Rechtsgeschäfte aus eigenem Recht zu beglaubigen.