Weibliche Siegelführung als Ausdruck von Herrschaftsverständnis

Coe L Urk. 24

 Auch Frauen konnten im Mittelalter Siegel führen. Hier handelt es sich natürlich vor allem um Herrschaftsträgerinnen, als Äbtissinnen, Herrscherinnen etc.  Seltener finden sich  weibliche Siegel im Mittelalter im Bereich der Privaturkunden. Hier war es ebenfalls ihre Funktion aus der eigenen Person Rechtsverbindlichkeit zu erzeugen, die ihre Siegel legitimierte. Es sind also in der Überlieferung auch hier v.a. Siegel von Herrschaftsträgerinnen, d.h. Erbtöchtern oder Witwen, die aus eigenem Recht ihre Güter verwalteten und ggf. auch Recht sprachen.

Das vorliegende Beispielsiegel hängt am Transfix einer Urkunde von 1255 und bestätigte die in der Urkunde gemachte Zehntenübertragung des Bischofs Otto von Münster auf die Präbende des Klosters Langenhorst. Die Umschrift ist nicht mehr zu erkennen. Sie lautete: [SIGI]LLUM [ALH]eidis [DE] Horstmar [A]HV[S]. Adelheid von Ahaus war die Tochter von Gottfried von Ahaus und war mit Otto von Horstmar verheiratet. Sie nannte sich selbst „Domina in Ahus“ und brachte damit ihren eigenen Herrschaftsanspruch als Erbtochter zum Ausdruck. Als „Domina“ also „Herrin“ verweist darauf, dass sie auf den von ihr eingebrachten Gebieten selbst die Herrschaftsrechte, z.B. Gerichtsbarkeit ausübte. Das Siegel zeigt sie zwischen den beiden Wappen von Ahaus und Horstmar (nicht mehr erkennbar).

Literatur:

Zum Thema Frauensiegel grundlegend:

Andrea Stieldorf, Rheinische Frauensiegel. Studien zur rechtlichen und sozialen Stellung weltlicher Frauen im 13. und 14. Jahrhundert. 1997. Köln – Wien 1999.

Speziell zum vorliegenden Siegel:

Tumbült, Dynasten, S. 8 und Tuschschke, Die Edelherren von Ahaus, S. 199

Das Siegelbild im Header

Foto:A.Diener

Welches Bild wurde für den Header gewählt? Es handelt sich um ein Siegelbild Bischof Hermann II. von Münster. Zu sehen ist ein  aufgedrücktes spitzovales Siegel Herrmanns II. aus der Anfangszeit seiner Regierung, aus den 1170iger Jahren. Es zeigt ihn auf der bischöflichen Cathedra sitzend im vollen Ornat mit Stab und Buch. Die Siegelumschrift lautet:

†Herimannus Deo gratia Mona[sterienisis] episcopus secundus[1]

Hermann II. von Katzenelnbogen (* 1130 oder 1140; † 9. Juni 1203) war von 1174 bis 1203 der 24. Bischof von Münster. Kaiser Friedrich I. Barbarossa bestimmte Hermann II. zum Nachfolger des verstorbenen Bischofs Ludwig I von Wippra. Er stammt aus dem in Hessen ansässigen Adelsgeschlecht der Grafen von Katzenelnbogen.

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Siegelblog

Die Sphragistik ist die Wissenschaft der Siegelkunde. Siegel, in der Regel Urkundensiegel wurden nicht nur als Verschlussmittel für Urkunden und Briefe genutzt, sondern hatten vor allem Beglaubigungsfunktion. Im 17. Jahrhundert als “Nebenprodukt” zur Diplomatik entstanden, untersucht die Sphragisitk zunächst die Beschaffenheit und die Anbringung der Siegel, von der auf ihren historischen Kontext geschlossen werden kann. In den letzten Jahren steht die Siegelkunde auch im Fokus der Kunstgeschichte. Nicht nur Waffen und Kleidung sind absehbar, sondern auch Präsentationsstrategieen und Symbolik. Diese verliehen dem Siegel letztendlich ihre Legitimationsfunktion.