Auch Frauen konnten im Mittelalter Siegel führen. Hier handelt es sich natürlich vor allem um Herrschaftsträgerinnen, als Äbtissinnen, Herrscherinnen etc. Seltener finden sich weibliche Siegel im Mittelalter im Bereich der Privaturkunden. Hier war es ebenfalls ihre Funktion aus der eigenen Person Rechtsverbindlichkeit zu erzeugen, die ihre Siegel legitimierte. Es sind also in der Überlieferung auch hier v.a. Siegel von Herrschaftsträgerinnen, d.h. Erbtöchtern oder Witwen, die aus eigenem Recht ihre Güter verwalteten und ggf. auch Recht sprachen.
Das vorliegende Beispielsiegel hängt am Transfix einer Urkunde von 1255 und bestätigte die in der Urkunde gemachte Zehntenübertragung des Bischofs Otto von Münster auf die Präbende des Klosters Langenhorst. Die Umschrift ist nicht mehr zu erkennen. Sie lautete: [SIGI]LLUM [ALH]eidis [DE] Horstmar [A]HV[S]. Adelheid von Ahaus war die Tochter von Gottfried von Ahaus und war mit Otto von Horstmar verheiratet. Sie nannte sich selbst „Domina in Ahus“ und brachte damit ihren eigenen Herrschaftsanspruch als Erbtochter zum Ausdruck. Als „Domina“ also „Herrin“ verweist darauf, dass sie auf den von ihr eingebrachten Gebieten selbst die Herrschaftsrechte, z.B. Gerichtsbarkeit ausübte. Das Siegel zeigt sie zwischen den beiden Wappen von Ahaus und Horstmar (nicht mehr erkennbar).
Literatur:
Zum Thema Frauensiegel grundlegend:
Andrea Stieldorf, Rheinische Frauensiegel. Studien zur rechtlichen und sozialen Stellung weltlicher Frauen im 13. und 14. Jahrhundert. 1997. Köln – Wien 1999.
Speziell zum vorliegenden Siegel:
Tumbült, Dynasten, S. 8 und Tuschschke, Die Edelherren von Ahaus, S. 199