Interessant sieht das Siegel aus, das die englische Ehrendoktorwürde der Universität Oxford eines westfälischen Adeligen aus dem 18. Jahrhundert beglaubigte. Erstaunlicherweise hat es mit dem heutigen ” Siegel” bzw. Logo der Universität visuell kaum etwas zu tun (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Uni_oxford_logo,.svg&filetimestamp=20081116171714&).
Es zeigt im Bild die Universität des Mittelalters: In der Mitte übergroß der Professor, der seinen Studenten eine Vorlesung hält. Die Studenten sitzen auf einem typisch mittelalterlichen Holzgestühl rund um ihren Professor gescharrt. Ob es sich bei dem abgebildeten Professor um einen Heiligen handelt, wird nicht deutlich. Er ist in jedem Fall, wie die sichtbare Tonsur erkennen lässt Mönch. Die Umschrift lautet: “+Sigill[um] cancellarii et universitatis Oxoniens“. Auch der Ochse, der sprechend in späterer Zeit im Siegel eine Rolle spielt, ist hier nicht zu sehen. (Vgl. z.B. das Siegel von 1433:http://archives.balliol.ox.ac.uk/Archives/stcross01.asp)
Es ist tatsächlich zur Mitte des 18. Jahrhunderts das älteste Siegel der Universität Oxford, das an die Urkunde mit der Ehrendoktowürde gehängt wird. Es stammt nachweislich aus dem Jahr 1300. Trotz anderer Siegel und eines schon früh aufkommenden Wappens (http://www.oua.ox.ac.uk/enquiries/arms.html), das in späterer Zeit als Siegel, bzw. Symbol der Universität genutzt wurde, griff man zu diesem besonderen Anlass auf das älteste Siegel zurück. Es wurden also zeitgleich mehrere Siegel gleichzeitig genutzt. Dies tat man einerseits aus legitimatorischen Gründen, anderseits aus traditionellen. Auf diese Weise wurde die lange Geschichte der Universität, die bis in das 11. Jahrhundert zurückreicht hervorgehoben und die Würde und Bedeutung der Ehrendoktorwürde betont. Vermutlich wurde es in der frühen Neuzeit für diese besonderen Zwecke genutzt, ähnlich wie in mittelalterlichen Städten das sogenannte “große Stadtsiegel”. Die älteste Siegel an dieser Stelle hat damit in doppelter Weise beglaubigende Funktion, einmal in rechtlicher und dann in historischer Art und Weise.
Literatur: A Short History of the English People by J R Green (Macmillan, 1892).